Corona-Hinweise und Regeln – Stand 26.11.2021

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Dieser Artikel ist nicht mehr aktuell. Bitte in unserem Blog nach dem aktuellen Beitrag schauen. Danke.

Liebe Gäste,

Wir möchten die aktuellen Regeln aus der aktuellen Verordnung nochmal mit Stand heute Sa den 6.11. kurz zusammenfassen:

Innen bei uns im Restaurant:

  • Hände desinfizieren am Eingang und unseren Toiletten befinden sich dazu entsprechende Spender
    • beim Gang zum Buffet sind bitte jedes mal die Hände zu desinfizieren
  • Weiterhin Maskenpflicht immer außerhalb des eigenen Tisches
    • also beim Einlass und Verlassen unseres Restaurants
    • beim Gang zur Toilette (gilt auch für Gäste aus dem Biergarten!)
    • beim Gang zu einem Buffet
    • gilt auch für alle unsere Mitarbeiter im Service mit Gästekontakt
    • und nur kurz warum manche Sachen sind wie sie sind: Mitarbeiter ohne Gästekontakt, insbesondere in der Küche, sind komplett geimpft, genesen oder getestet und benötigen deshalb erst eine Maske im Restaurant-Bereich wenn sie nicht mehr unter sich in einer festen Gruppe sind (Ausnahme §3 Abs. 2 Nr. 4 CoronaSchVO).
  • KEINE Kontaktdatenerfassung mehr
  • KEINE Beschränkung bezüglich der Anzahl an Haushalten o.ä.
  • KEINE Tischabstände mehr einzuhalten
  • Kontrolle beim Einlass ob Genesen oder Geimpft (2G)
    • Bei Impfungen gilt 2. Impfung + 14 Tage …
    • bitte bereithalten: beim Einlass bitte Bereithalten und unaufgefordert vorzeigen – um Verzögerungen für alle zu vermeiden:
      • Nachweisdokument: halten Sie Ihre Dokumente wie Impfausweis, Testnachweis u.a. in analoger oder digitaler Form (QR-Code) bereit. Hinweis: Unsere Service-Mitarbeiter sind angewiesen den QR-Code auf Gültigkeit des Zertifikates mit der CovPassCheck-App zu scannen. Wir machen kein Foto von Ihrem Zertifikat o.ä.
      • Lichtbildausweis: sowie einen passenden Lichtbildausweis wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
    • Schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen und sind von der 2G-Regel per Verordnung ausgenommen – Nachweis via Ausweisdokument!.
    • Kinder bis zum Schuleintritt (ca. 6Jahre) sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt (§ 4 Abs. 6 CoronaSchVO).
    • Getestet reicht NICHT MEHR 
      • Ausnahme: Mit ärztlichen Attest und Test aus Testzentrum nicht älter als 24 Std.

Außerdem:

  • Bei Buffets (z.B. größere Kaffeetafeln, Brunch): Beim Gang zum Buffet sind die Hände weiter verpflichtend zu desinfizieren und eine Maske zu tragen.
    • Bei größeren Gästezahlen behalten wir uns in der Startphase außerdem ein Aufrufen von Gästegruppen vor um größere Warteschlagen zu vermeiden
    • aber wir machen das Aufrufen nicht mehr ganz so strikt Tischweise getrennt wie bislang (also auch 2 oder 3 kleinere Tische zusammen).
    • nach der Startphase darf dann selber jederzeit zum Buffet gegangen werden – freiwilliges Abstandhalten und eigenmächtiges Beobachten wie voll es gerade ist macht aber trotzdem natürlich Sinn, oder?
    • dieser Punkt ist in der Verordnung eigentlich nicht geregelt – macht aus unserer Sicht aber dennoch einfach Sinn…

Abschließend noch der Hinweis: Unser festes Kern-Team ist bereits komplett durchgeimpft. Auch die meisten unserer Aushilfen sind bereits durchgeimpft. Wo dies nicht der Fall ist, werden diese vor Arbeitsbeginn die entsprechend nötigen Tests eingefordert (3G am Arbeitsplatz).

Wir hoffen damit die neue Verordnung nach besten Wissen und Gewissen umgesetzt zu haben. Und darüber hinaus für unsere aller Sicherheit weitestgehend pragmatische und nachvollziehbare Lösungen gefunden zu haben. Denn auch wenn viele bereits geimpft sind, wollen wir dennoch kein Corona bei uns verbreiten und Ihnen ein gutes Gefühl der Sicherheit vermitteln. Und natürlich wollen wir auch  nicht selber trotz Impfung Corona bekommen. Da können wir doch wirklich alle gut drauf verzichten.

Für eventuelle noch offene Fragen steht Ihnen unser Service-Team natürlich gerne zur Verfügung.

Lea Rücker, Inhaberin  + das ganze Team vom Haus-Zillertal

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